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Roland Fakler

Kopftuch: Ja oder Nein?

Flagge des Islam

Tübingens Oberbürgermeister hält das Kopftuch muslimischer Mädchen für ein Zeichen von Unterdrückung und will es in Kindergärten und Schulen verbieten (20. Dezember).

02.01.2019

Von Roland Fakler, Reusten

Der Mädchentreff kritisiert, dass Terre des Femmes „nicht den grundsätzlichen Schutz von Mädchen vor religiösen Dogmen fordert, sondern sich auf das Kopftuch bei Musliminnen beschränkt“. Richtig! Kinder sollten frei von weltanschaulicher Indoktrination und göttlicher Bedrohung ein Leben ohne religiöse Zwänge führen können. Nur so werden mündige Bürger/innen heranwachsen. Wenn Kindern widersprüchliche Dogmen als absolute Wahrheiten gelehrt werden, kann das nur zu Konflikten führen. Ein konfessionsübergreifender Ethikunterricht könnte die Lösung sein. Gemeinsam mit Christen und Atheisten sollten Muslime die Fragen diskutieren, die sie hier und jetzt tatsächlich bewegen, Fragen zu Toleranz und Gewalt, zum gerechten Staat, zur legitimen Regierung, zu Freundschaft und Liebe, zur Weltanschauungs- und Meinungsfreiheit, zu ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden. Sie sollten lernen, Kritik zu äußern und Kritik zu ertragen, Andersdenkende als gleichwertige Gesprächspartner zu akzeptieren – und all dies frei von der Furcht, eventuelle Dogmen zu verletzen oder nicht existierende Geister zu beleidigen.

 Das Kopftuch soll Frauen entsexualisieren, was auf junge Mädchen angewendet pervers ist. Es ist die Flagge des politischen Islams. Frauen im Iran oder Saudi-Arabien, die es nicht tragen wollen, werden verfolgt und bestraft. Mädchen sollten das wissen. Väter, die das Kopftuch anordnen, erschweren ihrer Tochter die Zukunft in diesem Land und nehmen ihnen ein Stück Selbstbestimmung.
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Ergänzung: Es wäre sicher in Ordnung, wenn jede Frau auf der Welt frei entscheiden könnte, ob sie ein Kopftuch oder einen Irokesenschnitt tragen möchte, es ist nicht in Ordnung, wenn schon Kinder von Glaubensgemeinschaften dazu abgerichtet werden, sich mit religiösen oder politischen Symbolen abzugrenzen, die sie gar nicht verstehen können. Unser Staat muss dafür Sorge tragen, dass Kinder nicht indoktriniert, sondern informiert und zu mündigen Bürgern erzogen werden. Das Recht auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung steht über dem Recht der Religionsgemeinschaft, ihre Mitglieder, vor allem ihre Kinder, zu formen.
 
Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst
Von einer Frau, die so religiös ist, dass sie eher auf den öffentlichen Dienst verzichtet als auf das Tragen ihres Kopftuches, muss man annehmen, dass sie das religiöse Gesetz des Islams (Scharia) höher schätzt als die Gesetze der Menschen (Grundgesetz). Das heißt, dass sie als Richterin, Polizistin, Lehrerin oder Sachbearbeiterin auch nicht in der Lage sein wird, alle Menschen gleich zu behandeln, sondern sie wird gemäß dem Gesetz der Scharia und entgegen unserem Grundgesetz, die Gläubigen höher schätzen als die Ungläubigen. Und damit ist sie ungeeignet für diesen Dienst. In jedem anderen Job z.B. als Verkäuferin, ist das Kopftuch durchaus erträglich. Im öffentlichen Dienst gilt das Neutralitätsgebot. Keine Kreuze, keine Kippas, keine Kopftücher. Kein Kopftuchzwang für minderjährige Mädchen. Selbstbestimmungsrecht für alle Frauen auf der ganzen Welt.

Richterin mit Kopftuch?

Eine Frau, die nicht auf das Kopftuch als religiöses Symbol verzichten kann, signalisiert damit, dass sie gegenüber Nichtreligiösen kein neutrales Urteil fällen könnte. Sie stellt das religiöse Gesetze (Scharia) über das weltliche Gesetz (Grundgesetz) …und damit ist sie für den Beruf der Richterin in einem säkularen Staat absolut ungeeignet. Von ihm / ihr wird umgekehrt gerade erwartet, dass er/ sie das weltliche Gesetz über das religiöse stellt.

Was sagt der Koran? Müssen Frauen Kopftuch tragen?

Sure 33:59 Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen wenn sie austreten sich etwas von ihrem Gewand über den Kopf herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie als ehrbare Frauen erkannt und daraufhin nicht belästigt werden. Gott aber ist barmherzig und bereit zu vergeben.

Kommentar: Frauen mit Kopftuch sollen sich also als „ehrbare“ Frauen von denen ohne Kopftuch abheben. Darum geht es dem Islam! Den anderen geschieht es wohl recht, wenn sie belästigt werden?

Verbot der Vollverschleierung = Burka

Es gibt Grenzen der Toleranz im öffentlichen Raum. Frauen mit Vollverschleierung grenzen sich bewusst von ihren Mitmenschen ab. Sie sind nicht mehr als Individuen erkennbar, was beim Autofahren, in Banken, bei Behörden, beim Abholen der Kinder im Kindergarten zu Identifikationsproblemen führen muss. Auch Verbrecher könnten sich leicht hinter einer Burka schützen. Frauen demonstrieren mit der Burka ihre Minderwertigkeit und ihre Entmenschlichung, was im Widerspruch zu unseren Werten der Gleichberechtigung aller Individuen steht.

Sowenig wie man Nackte in der Stadt dulden kann, kann man Burkaträgerinnen dulden. Beides ist anstößig und sittenwidrig.