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Roland Fakler

Neutralitätsgesetz

Religiöse Normen

„Es geht um viel mehr als um das Kopftuch“, hieß unser Bericht über ein Online-Podium (1. Juli).

03.07.2021 Leserbrief im Schwäbischen Tagblatt

Eine Frau, die aus religiösen Gründen nicht auf ihr Kopftuch verzichten kann, beweist damit, dass sie ungeeignet ist, im säkularen Staat Recht zu sprechen, weil sie religiöse Normen über das weltliche Recht stellt, das heißt die Scharia über das Grundgesetz. Eine Richterin im säkularen Staat muss genau umgekehrt das weltliche Recht über das religiöse stellen. Da gibt es nämlich Widersprüche auf den Gebieten Ehe, Sexualität, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit …

Wenn eine Weltanschauung demonstrativ Flagge zeigt, werden das auch die anderen tun … tun müssen, um sich selbst zu behaupten und nicht unterzugehen. Das ist im normalen Leben tolerierbar. Schwieriger wird es in Betrieben, noch schwieriger in der Schule und unmöglich im Staatsdienst, vor allem bei Polizei und bei Richtern. Das Problem würde wohl sehr schnell erkannt, wenn Richter mit Atheisten-T-Shirt oder Pastafari Richter mit Küchensieb auf dem Kopf ihr Recht auf Bekenntnis geltend machen würden.

Da Bürger gezwungenermaßen mit Beamten und Behörden zu tun haben, haben sie einen Anspruch auf ein weltanschaulich neutrales Auftreten der Staatsvertreter und auf weltanschauliche Zurückhaltung der Religionen im öffentlichen Raum.