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Roland Fakler

Tanzverbot an Karfreitag

Tanzverbot an Karfreitag

Wir sind tolerant

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Leserbrief im Tagblatt am 2.4.2024

Wir berichteten kürzlich über das in Baden-Württemberg geltende Tanzverbot an Karfreitag und anderen Feiertagen und kommentierten in einem „Pro und Contra“ das Thema kontrovers.

Die Tanzveranstaltungen an Karfreitag richten sich nicht gegen die christliche Religion, sondern sie sind eine politische Demonstration, die sich gegen die Privilegierung einer Religion richtet und gegen die Bevormundung eines Staates, der versäumt hat, die längst fällige und im Grundgesetz festgestellte Trennung von Religion und Staat zu vollziehen. Gemäß unserer Verfassung darf keine Weltanschauung vom Staat bevorzugt oder benachteiligt werden. Wer an Karfreitag tanzt, will auf diesen Umstand hinweisen und nicht etwa Christen verletzen, denn selbstverständlich sind säkulare Humanisten tolerant, nur nicht gegen Leute und Institutionen, die ihnen unbegründete Vorschriften für ihr Leben machen wollen. In einem säkularen Staat mit 50 Prozent konfessionsfreier Bürger und vielfältigen Weltanschauungen darf eine Religionsgemeinschaft nicht bestimmen, wie sich Menschen anderer Weltanschauungen an einem ihrer Trauertage oder Feiertage zu befinden und zu verhalten haben.

Allerdings sind Toleranz und Rücksichtnahme Gebote der Menschlichkeit und Voraussetzung für ein friedliches Zusammen- oder Nebeneinanderleben in einem aufgeklärten, nach vernünftigen Regeln aufgebauten Staat.

P.S. Wäre der Karfreitag nicht auch der passende Tag, um an die Millionen zu erinnern, die im Namen dieser Religion verfolgt und ermordet wurden?

Ostern war ein germanisches Frühlingsfest

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Feiertage sind nicht der größzügigen Gnade der Kirche zu verdanken. 

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Leserbrief von Roland Fakler im Tübinger Tagblatt 14.05.2019

Nachdem sich ein Leser darüber beschwert hat, dass gerade am Karfreitag das Freibad eröffnet wurde, kam es zu einer Leserbriefdebatte über die Bedeutung des Karfreitags in unserer Kultur.

Wir leben nicht mehr in einem christlichen, sondern in einem säkularen Staat, der laut Grundgesetz allen Weltanschauungen gleiches Recht einräumen sollte. Das haben Gläubige verschiedenster Sorte noch nicht begriffen, wenn sie den Staat für ihren persönlichen Glauben in Anspruch nehmen wollen. Die Idee, dass der Staat demokratisch und weltanschaulich neutral sein sollte, ist der Aufklärung zu verdanken und hat uns das Ende des Religionsterrors gebracht. Religion und Staat müssen getrennt sein, damit die Vielfalt der Weltanschauungen möglich wird und sich niemand benachteiligt fühlen muss.

Jeder Verein kann Trauertage abhalten, aber er darf nicht verlangen, dass sich alle Staatsbürger daran beteiligen. Es könnte sich jetzt auch ein Moslem verletzt fühlen, weil im Ramadan in den Mai getanzt wird.

Wer am Karfreitag trauern will, soll ungestört trauern können und wer baden will, soll baden können. Der „Carfreitag“ würde sich sogar zur Autopflege anbieten.

Ich habe weder getrauert, noch gebadet, sondern mir Gedanken über das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Weltanschauungen gemacht.

Was die Feiertage angeht, fände ich es gut, wenn dieselben Tage von verschiedenen Gruppierungen verschieden gedeutet werden könnten: Buß- und Bettag = Tag der Deutschen Einheit; Ostern = Frühlingsfest; Weihnachten = Wintersonnenwende = Geburtstag des Mithras … wurde im Jahr 336 von den Katholiken umgewidmet.

Ergänzung: Eine Staatsreligion oder Staatsideologie hat immer zur Verfolgung oder zumindest zur Benachteiligung der Andersdenkenden in diesem Staat geführt.

Ich nenne hier mal fünf intolerante Herrschaftssysteme: Das biblische Judentum – Das kath. Staatschristentum vom 4.-20. Jh. – Faschismus – Kommunismus – Islam.

Der Staat ist dazu da, die Freiheit und die Menschenrechte der Bürger zu sichern, nicht sie mit einer bestimmten Ideologie oder Religion zu indoktrinieren. Deswegen müssen das Grundgesetz und die Menschenrechte über den Religionen stehen.

Deswegen muss die Herrschaft des Christentums, besser die Herrschaft der Großkirchen und des mit ihnen verbündeten Staatsapparates, in seine grundgesetzlichen Schranken verwiesen werden.