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Untertanen verkauft
Leserbrief im Tagblatt am 29.10.2014
Untertanen verkauft
Eine Antwort auf den Leserbrief von R.B., der die Anrede von Michael Herzog von Württemberg als „königliche Hoheit“ verteidigte.
1. Eine falsche Bezeichnung ist irreführend und schadet deswegen sehr wohl! Wir haben hier eine freiheitliche Demokratie und keinen königlichen Landesherren! Wenn einer der König ist, dann ich! (Das war Spaß)
2. Wenn eine Familie durch ihre Machtposition jahrhundertelang Güter und Privilegien sammeln konnte, die sie heute zum großen Teil immer noch besitzt, dann hat sie auch Verpflichtungen gegenüber diesem Staat.
3. Wenn 1649 die Schulpflicht in Württemberg eingeführt wurde, war das reichlich spät. In Rom konnten 1500 Jahre zuvor 90% der Bevölkerung lesen und schreiben, in Württemberg konnten um 1649 90% weder lesen noch schreiben. Klosterschulen waren dazu da, um eine Elite heranzubilden, die die Herrschaft von Adel und Geistlichkeit absichern sollte, nicht etwa um mündige Staatsbürger zu erziehen. Fragen sie Hölderlin oder Schiller! Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Württemberg waren so drückend, dass Hunderttausende ausgewandert sind.
4. Noch zwei Beispiele für die „landesväterliche Fürsorge“ der württembergischen Herzöge / Könige: Als das Volk im 18. Jh. unter unerträglicher Steuerlast ächzte, unterhielt Herzog Carl Eugen in Stuttgart einen verschwenderisch prächtigen Hof. Um ihn zu finanzieren verkaufte er seine „Landeskinder“ als Soldaten ins Ausland. König Friedrich I. vergnügte sich in dem Augenblick mit Mord- und Lustjagden im Schönbuch, als 15000 seiner Soldaten, die er Napoleon ausgeliefert hatte, elend in Russland verreckten.