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Roland Fakler

Mein politisches Programm

Mein politisches Programm

Mein politisches Programm

Humanistisch – säkular – demokratisch


Überblick

Dieses politische Programm beruht auf einer humanistischen Leitkultur, der konsequenten Trennung von Religion und Staat, der Verteidigung der Menschenrechte sowie einer nachhaltigen, sozialen und demokratischen Politik in der Innen- und Außenpolitik.
Maßstab allen Handelns sind Vernunft, Wissenschaft, Menschenwürde und das Grundgesetz.


I. Humanistische Leitkultur und Trennung von Religion und Staat

1. Individuelle Weltanschauungsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht, zu glauben oder nicht zu glauben, was er möchte – solange er sich an die geltenden Gesetze hält. Diese Gesetze sind nicht göttlichen Ursprungs, sondern von Menschen gemacht: von frei gewählten Abgeordneten. Gerade deshalb können und müssen sie überprüft, verbessert und an neue gesellschaftliche Situationen angepasst werden.

Alle bekannten Gesetzessysteme – von den Gesetzen Hammurabis über die Bibel bis zum Koran – sind menschengemacht. Manche ihrer Regeln sind sinnvoll, viele banal, andere jedoch historisch überholt oder moralisch verhängnisvoll, etwa dort, wo sie Frauen, Ungläubige oder Homosexuelle benachteiligen oder Meinungs- und Religionsfreiheit einschränken.


2. Neutralität des Staates

Ein säkularer, demokratischer Staat darf keine Religion oder Weltanschauung bevorzugen. Staatsreligionen waren historisch stets eine Katastrophe für Andersdenkende.

Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichberechtigung aller Menschen. Religiöse Vorschriften finden dort ihre Grenze, wo sie Menschenrechte verletzen.

Menschenrecht steht über religiösem Recht.


3. Deutschland als semi-säkularer Staat

Deutschland ist faktisch ein semi-säkularer Staat. Die Trennung von Religion und Staat muss konsequenter vollzogen werden.
Die historische Machtstellung insbesondere der katholischen Kirche entstand in feudalen, undemokratischen Zeiten durch Gewalt, Täuschung und politische Privilegierung.

Über Jahrhunderte wirkten Thron und Altar zusammen, um das Volk in Unmündigkeit zu halten. Diese historischen Verflechtungen können heute keine Sonderrechte mehr begründen.


4. Neutralitätsgebot im öffentlichen Raum

Personen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen – Richter, Polizisten, Lehrer, Beamte – müssen während ihrer Amtsausübung weltanschaulich neutral auftreten. Religiöse oder weltanschauliche Symbole haben im staatlichen Dienst keinen Platz.

Religiöse Symbole gehören nicht:

Der Staat ist neutral. Religion ist Privatsache.


5. Gleichberechtigung von Religionen und Weltanschauungen

Gemäß Artikel 3 Absatz 3 GG darf niemand aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. Daraus folgt:

Religionsgemeinschaften sollen sich rechtlich wie Vereine organisieren und eigenverantwortlich finanzieren.

In Deutschland gelten Demokratie und Menschenrechte – nicht die Scharia.


6. Bildung: Ethik statt Indoktrination

Ein gemeinsamer Ethikunterricht vom Kindergarten an muss Vorrang vor konfessionellem Religionsunterricht haben. Schule ist ein Ort der Erkenntnis und des freien Denkens, nicht der Glaubensvermittlung.


7. Theologie, Wissenschaft und Staat

Theologie ist nur dann Wissenschaft, wenn sie unabhängig von Glaubensbekenntnissen und institutionellem Zwang forscht. Viele theologische Institute dienen jedoch der Interessenvertretung ihrer Geldgeber – im schlimmsten Fall autoritärer oder theokratischer Regime.

Ein Gottesbezug gehört nicht in die Verfassung. Der Staat gründet auf Vernunft, nicht auf metaphysische Annahmen.


II. Finanzierung und Sonderrechte der Kirchen

1. Ablösung der Staatsleistungen

Die jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen – historisch als Entschädigung für Enteignungen von 1803 gedacht – müssen endlich abgelöst werden. Diese Verpflichtung besteht seit der Weimarer Verfassung und ist über Artikel 140 GG geltendes Verfassungsrecht.

Trotz sinkender Mitgliederzahlen erhalten die Kirchen weiterhin steigende staatliche Zahlungen.


2. Kirchensteuer und Eigenfinanzierung

Das Kirchensteuersystem ist abzuschaffen und durch freiwillige, eigenverantwortliche Beiträge zu ersetzen. Steuervorteile über die Gemeinnützigkeit hinaus sind nicht mehr zeitgemäß.


3. Kirchliches Arbeitsrecht

Kirchliche Einrichtungen werden zu rund 98 % staatlich finanziert, unterliegen jedoch einem Sonderarbeitsrecht. Dieses beschneidet die Rechte von über einer Million Beschäftigten und ist nicht zu rechtfertigen.

Gleiches Arbeitsrecht für alle – unabhängig vom Träger.


4. Weitere Privilegien


III. Islam, Migration und Integration

Muslime, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und sich integrieren wollen, gehören zu Deutschland. Wer diese Ordnung bekämpft, gehört nicht dazu.

Der politische Islam, der die Scharia über das Grundgesetz stellen will, widerspricht zentralen Werten unserer Gesellschaft.

Integration ist eine Bringschuld der Zuwanderer:


IV. Innenpolitik

1. Energiewende und Nachhaltigkeit

Der menschengemachte Klimawandel ist wissenschaftlich belegt. Die Energiewende muss sofort und konsequent umgesetzt werden:

Kapitalismus darf nicht das letzte Wort der Geschichte sein. Wirtschaft muss nachhaltig, sozial und ökologisch sein. Die soziale Marktwirtschaft bietet dafür den richtigen Rahmen.


2. Militär und Demokratie


V. Wirtschaft und Soziales


VI. Außenpolitik


VII. Grundgesetz und Menschenrechte

Artikel 3 GG garantiert die Gleichheit aller Menschen.
Diese Norm ist Maßstab allen staatlichen Handelns.


Schluss

Dieses Programm ist ein Plädoyer für Vernunft, Humanität und Demokratie – gegen religiöse Privilegien, ideologische Verblendung und ökologische Zerstörung.

Siehe auch: Was zu tun wäre!