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Roland Fakler

Mein politisches Programm

Mein politisches Programm

Siehe auch: Was zu tun wäre!

Totale Energiewende sofort umsetzen: Kein Kohleabbau mehr! Die Verbrennung fossiler Brennstoffe auf Null reduzieren. Wir haben nicht mehr viel Zeit. Der Krieg mit Russland fordert vorläufig leider pragmatische Kompromisse.

Flugverkehr besteuern; möglichst einschränken; keine Inlandsflüge; keine Privatflüge

Keine Luxusautos bauen. Sie sind unzeitgemäß. Breite Autos brauchen breite Straßen. Bahnverkehr fördern! Radwege ausbauen! Zu fuß gehen hält fit.

Wir sollten unabhängig werden von russischem Gas, chinesischen Medikamenten, saudischem Öl und von den teuren Folgen der Atomenergie, die nicht beherrschbar ist und Jahrtausende lange strahlende Abfälle erzeugt, mit denen wir unser Land oder andere Länder vergiften. Kernkraft solange als Alternative nützen, solange wir sie unbedingt brauchen.

Unabhängikeit von Gas, Öl und ausländischen Medikamenten bedeutet auch Unabhängikeit von totalitären Regimen.

Wir sollten die Ressourcen nutzen, die uns unser Land bietet, nämlich Wind, Wasser, Bio- und Solarenergie…und das Knowhow unserer Ingenieure. Die Klimaerwärmung durch den Menschen ist eine wissenschaftliche Tatsache. Ihr entgegen zu steuern ist höchste Zeit!

Der Kapitalismus kann nicht das letzte Wort der Geschichte sein. Er zerstört nicht nur die Umwelt, sondern unser ganzes Wertesystem. Kapitalgewinn darf nicht die oberste Maxime unseres Handelns sein. Die Lösung ist die soziale Marktwirtschaft. Wirtschaftswachstum darf nicht auf Kosten der Umwelt gegen. Es muss nachhaltig sein.

Humanistische Leitkultur / Trennung von Religion und Staat

Individuelle Weltanschauungsfreiheit Jeder darf glauben, was er will. Er muss sich nur an die geltenden Gesetze halten….die nicht von Gott, sondern von Menschen, d.h. von frei gewählten Abgeordneten, gemacht sind und deswegen auch immer wieder verbessert und an neue Situationen angepasst werden können.

Alle Gesetze wurden von Menschen gemacht, die Gesetze des babylonische Herrschers Hammurabi (um -1700) genauso, wie die Gesetze Jehovas, die Ratschläge Jesu und die Gebote des Korans. Manches davon ist gut,  das meiste sind Binsenweisheiten und vieles davon ist verhängnisvoll. Z.B. die Rechtsstellung von Gläubigen über Ungläubigen, von Männern über Frauen,  Einschränkung der Meinungs-  und Relgionsfreiht. Benachteiligung von Homosexuellen….

Neutralität des Staates Der säkulare, demokratische Staat darf keine Religion oder Weltanschauung begünstigen. Eine Staatsreligion war schon immer eine Katastrophe für die Andersdenkenden.  GG Art 3 Siehe unten Der Staat, sein Rechtssystem und die staatliche Politik garantieren in einer säkularen und multiweltanschaulichen Gesellschaft die Freiheit aller Religionen und Weltanschauungen im Rahmen der Gesetze.

Religiöse Vorschriften finden dort ihre Grenzen, wo sie Menschenrechte verletzen!

Menschenrecht steht über religiösem Recht! Die Unversehrtheit der Person ist wichtiger als die Beschneidung. Die Gleichwertigkeit von Mann und Frau wichtiger als die Aussagen in Bibel und Koran, die dies bestreiten.

Tierschutz ist wichtiger als religiöses Schächten.

Deutschland ist heute ein semi-säkularer Staat und sollte die Trennung zwischen Religion und Staat klarer vollziehen.

Die katholische Kirche hat ihre Vormachtstellung und ihren Reichtum von Kaisern (Konstantin, Theodosius, Chlodwig, Karl, …) in feudalen, undemokratischen Zeiten mit Gewalt, Täuschung und Betrug durchgesetzt. Die röm. Kaiser haben sie zur allein gültigen Religion gemacht und ihr alle möglichen Privilegien erteilt, wie schrecklich und ungerecht sie auch gewesen sein mag.

Thron und Altar, Kaiser und Kirche, Lutheraner und Calvinisten, waren daran interessiert, das Volk in Unmündigkeit zu halten, um es besser beherrschen zu können.

Neutralitätsgebot

Menschen, die in Vertretung des säkularen Staates arbeiten oder hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wie Richter, Polizisten, Lehrer, müssen äußerlich neutral auftreten und dürfen während ihrer Arbeit keine religiösen  oder weltanschaulichen Symbole tragen. Sie müssen innerlich vor allem den Werten des Grundgesetzes verpflichtet sein. Neutralitätsgesetz

Religiöse Symbole gehören nicht in öffentliche Gebäude, nicht in die Schule, nicht ins Parlament, nicht ins Gericht…auch nicht in den öffentlichen Raum.

Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen

Gemäß dem deutschen Grundgesetz (Art. 3,3) darf niemand aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. Es sind faire wie gleiche Bedingungen für alle Religionen und weltanschaulichen Orientierungen in Deutschland zu gestalten; Privilegien und Sonderrechte von institutionalisierten Religionen (Kirchen) sind aufzuheben.

Religion und Öffentlichkeit

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sowie Individuen, genießen in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit dieselben Rechte und unterliegen denselben Pflichten wie andere Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Gruppierungen und Verbände.

Religionsgemeinschaften sollten sich nicht anders als Vereine organisieren und keine Privilegien haben.

Gemeinsamer  Ethikunterricht statt konfessionelle Indoktrination

Ein gemeinsamer Ethikunterricht vom Kindergarten an, der die Werte der freiheitlichen Demokratie und die Menschenrechte lehrt, muss Vorrang haben vor dem konfessionellen Religionsunterricht, der die Kinder in Rechtgläubige und Falschgläubige spaltet. Schule muss ein Ort der Erkenntnis und des freien Lernens sein, nicht ein Ort der Indoktrination und der eingetrichterten Bekenntnisse. Information statt Indoktrination.

Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen sollen Angebote bereitstellen, die sich an alle Staatsbürgerinnen und -bürger richten.

Verpflichtende Schulgebete und Gottesdienste darf es nicht geben  – nur freiwillige!

Theologie ist nur dann eine Wissenschaft, wenn sie unabhängig von den Glaubensbekenntnissen und  ohne Zwang der Religionsgemeinschaften die Grundlagen einer Religion erforschen kann.

Theologische Institute betreiben nicht Wissenschaft, sondern Propaganda im Interesse ihrer Geldgeber, im schlimmsten Fall sind das totalitäre Regime, wie der Vatikan, die Türkei, der Iran oder Saudi Arabien.

Gottesbezug  gehört nicht in die Verfassung – Wir beziehen uns auf unsere Vernunft und nicht auf Geister, deren Existenz nicht nachweisbar ist.

Mit dem Gottesbezug in der Verfassung wird die Bevorzugung der Religiösen als die besseren Menschen vor den Säkularen gerechtfertigt. Ein Gott – was immer das sei – ist nicht erkennbar und vermutlich auch nicht existent. Er darf nicht dazu benutzt werden, undemokratische, patriarchalische, hierarchische und menschenrechtsfeindliche Herrschaften zu rechtfertigen.

Eigenfinanzierung der Religionen und Weltanschauungen

Die Staatsleistungen der Länder sollen abgelöst und die Steuervorteile, welche über die Belange der Gemeinnützigkeit und der Kulturförderung hinausgehen, beseitigt werden. Das Kirchensteuermodell ist abzuschaffen und durch ein eigenverantwortliches Beitragssystem zu ersetzen.

Abkehr von Staatskirchenverträgen mit den Religionsgemeinschaften

Vom System der staatlichen Verträge mit den Religionsgemeinschaften ist Abstand zu nehmen. Regelungsbedürftige Fragen im Verhältnis des Staates zu den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind – wie im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Gruppierungen – durch allgemeine Gesetze zu regeln. Das Verhältnis von kath. Kirche und Staat wurde in Deutschland durch das Konkordat von 1933, also unter den Nazis, geregelt. Verträge mit einem Unrechtsstaat können keine Gültigkeit haben. Konkordate aus früheren Jahrhunderten müssen abgelöst werden

 Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

Obwohl es immer weniger echte Gläubige und Kirchgänger gibt – das belegen  alle Zahlen – erhalten die zwei Großkirchen jedes Jahr mehr Subventionen vom Staat. 2022 waren es etwa 600 Millionen, mit denen unter anderem die Gehälter von Bischöfen und kirchlichen Würdenträgern bezahlt werden. Dabei müssten diese staatlichen Subventionen, die gleichsam Entschädigungen für die Enteignungen der Kirchen von 1803 sind, längst abgelöst werden. In der Weimarer Verfassung wurde diese Ablöseforderung 1919 gestellt und ist auch in das Grundgesetz in §140 eingegangen. Geschehen ist nichts, dank der Hinhaltepolitik der Kirchen.

Es stellt sich ja auch die Frage: Wie kamen die Kirchen zu ihrem Reichtum?

Quellen kirchlichen, vor allem katholischen, Reichtums:

Lügen, Täuschung, Betrug, Raubgold, Urkundenfälschung, Ämterverkauf, Spenden, Stiftungen und Schenkungen auf Grund von Höllendrohungen, Hexen- und Judenverbrennen, Inquisition, Sklaverei; Leibeigenschaft; Prostitution; Reliquienschwindel; Wallfahrten;  Wunderschwindel; Heilungsschwindel;…

Gleiches Arbeitsrecht für alle

Die Kirchen erhalten für den Unterhalt von konfessionellen Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Diakoniestationen etwa 18 Milliarden Euro pro Jahr. Diese werden nämlich nicht etwa von der Kirchensteuer, etwa zusätzlich 10 Milliarden, sondern zu 98% vom Staat und damit auch von Säkularen finanziert. Trotzdem gilt für die 1,2 Millionen Mitarbeiter in Kirchendiensten ein besonderes kirchliches Arbeitsrecht und kirchliche Bevormundung in ihrem Privatleben. Bei der Einstellung ist die Konfession, nicht die Fähigkeiten der Bewerber, entscheidend. Die Kirchen berufen sich da auf den Tendenzschutz.

Neben diesen Leistungen  bezahlt der Staat auch für die Sanierung kirchlicher Gebäude.

Nicht der Staat ist multireligiös, sondern die Gesellschaft. Der Staat muss säkular und neutral sein! Religion ist Privatsache!

Kirchentage

Die beiden Großkirchen erhalten Millionen, um ihre Kirchentage abzuhalten. Es sollte hier das 11. Gebot gelten: Zahle deinen Kirchentag selbst!

Rundfunkräte

Konfessionsfreie werden in den öffentlich rechtlichen Medien nicht gemäß ihrer Zahl 50% repräsentiert. Es gibt keinen einzigen säkularen Vertreter.

Feiertage

Während es viele Feiertage für Christen und inzwischen auch für Muslime gibt, gibt es keinen einzigen für Konfessionsfreie. Z.B. Darwintag, Einsteintag; Evolutionstag;…

Die beste Lösung wäre, wenn dieselben Feiertage von verschiedenen Gruppierungen verschieden gedeutet werden könnten: Weihnachten als Wintersonnenwende, Fest der Liebe, Ostern als Frühlingsfest, Karfreitag als Erinnerung an den Tod und die Vergänglichkeit des Lebens,…

Keine Betreuer bei der Bundeswehr

Während es  evangelische und katholische Pfarrer / Seelsorger bei der Bundeswehr gibt und inzwischen Imame und Rabbiner, gibt es keine Betreuer für Säkulare Humanisten

Blasphemie Paragraph  §166 abschaffen. Um Gotteslästerungen mögen sich die Götter kümmern!

Religion kann sich dezent aber nicht aufdringlich in der Öffentlichkeit zeigen, weil alle das gleiche Recht haben; Keine neuen Gipfelkreuze; Kreuze gehören in sakrale Räume, nicht in öffentliche Gebäude und nicht auf  Berg- Gipfel.

Der Staat sollte dafür sorgen, dass genügend Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Seniorenheime weltanschaulich neutral geführt werden, entsprechend dem Bevölkerungsanteil der Säkularen.

Das gilt auch für die Seelsorge bei der Bundeswehr. Trauer- und Staatsfeiern mit multiweltanschaulichem Personenkreis müssen so gestaltet werden, dass sich alle identifizieren können.

Sterbehilfe: Jeder hat ein Recht auf Humanes Sterben. Sterbehilfe darf kein Geschäft werden Medien: Dem Bevölkerungsanteil angemessene Mitsprache aller Weltanschauungen

Islam – Flüchtlinge

Muslime, die die freiheitlich – demokratische Ordnung anerkennen und sich integrieren wollen, gehören zu Deutschland und diejenigen, die sie bekämpfen, gehören nicht zu Deutschland. Sie haben kein Recht auf Asyl und auf Einbürgerung! Der orthodoxe Islam, der hier die Scharia einführen will und sich dabei auf den Koran als das unveränderliche Wort Gottes beruft, gehört nicht zu Deutschland. Er widerspricht in vieler Beziehung all unseren Werten, die auf der Freiheit und Selbstbestimmung des Individuums gründen und nicht auf elterlichen oder religiös bestimmten Terror. Die Scharia ist in vieler Beziehung verfassungsfeindlich.

Der Islam ist  keine Rasse, sondern in seinen Fundamenten: Koran, Hadithe, Sunna…eine nach Vorherrschaft strebende, frühmittelalterliche, undemokratische, frauen- und menschenrechtsfeindliche Politreligion, die ihrerseits die Menschen in wertvolle Muslime, weniger wertvolle Christen und Juden und verabscheuenswerte Atheisten einteilt und ihnen dementsprechend mehr oder weniger Rechte zugesteht.

Integration wird „zuallererst als Bringschuld“ der Zuwanderer betrachtet. Zuwanderer haben eine Verpflichtung, sich um Integration zu bemühen und Deutsch zu lernen. Forderung zur Eingliederung und Befolgung des Grundgesetzes.

Beobachtung und Bekämpfung des politischen Islams. Wir müssen die freiheitlich-demokratische Ordnung verteidigen, die im Widerspruch zur Scharia steht. Die Scharia gehört nicht zu Deutschland.

Keine Parallelgesellschaften / Parallelgerichte in unserer Mitte, wie Scharia, Friedensrichter,  Hasspredigern… Asylsuchende, die unsere freiheitliche Ordnung bekämpfen, verwirken ihr Recht auf Asyl. „Gefährder“ und Hassprediger müssen so schnell wie möglich abgeschoben werden.

Hassprediger aus Saudi Arabien, Iran, Türkei haben in deutschen Moscheen nichts zu suchen.

Keine Vollverschleierung vor Behörden, in Schulen, im Kindergarten, in Banken; Kein Kopftuch im öffentlichen Dienst;

Kopftuchverbot für minderjährige Mädchen; keine Beschneidung von Buben und Mädchen kein Schächten von Tieren; Keine weiten Tiertransporte; kein Muezzin-Ruf; auch das Glockenläuten muss auf vernünftiges Maß eingeschränkt werden, nicht morgens um 6 Uhr Glockenläuten und Muezzin – Rufe sollten durch Glocken- bzw. Muezzin – Apps ersetzt werden. Der Muezzinruf ist Ausdruck der Intoleranz gegen andere Relgionen, er lautet:

 „Gott ist groß, …Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah. Ich bezeuge, dass Muhammed Gottes Gesandter ist. Eilt zum Gebet…“

Konsequente Abschiebung von Asylanten, die die freiheitliche Ordnung ablehnen, sie bekämpfen oder hier kriminell werden.

Gegen doppelte Staatsbürgerschaft. Die Wahlen in der Türkei haben gezeigt wie verhängnisvoll die doppelte Staatsbürgerschaft sein kann: Bürger einer Demokratie können die Diktatur in einem anderen Land wählen. Das ist absurd!

Doppelte Staatsbürgerschaft ist ein Privileg und widerspricht daher der Gleichberechtigung aller Bürger.   Die Türkei gehört heute  weder in die Nato noch in die EU.


Innenpolitik:

Energiewende sofort umsetzen: siehe oben

Militär: Berufsarmee, keine Wehrpflicht; Für einen Beruf muss man sich eignen. Es kann auch nicht jeder Metzger oder Pfarrer werden. Deswegen sollten die geeignetsten Leute die Verteidigung übernehmen.

Atomwaffen weg aus Deutschland; Deutschland bleibt in der Nato, beschränkt sich aber hauptsächlich auf Einsätze in Europa; Verteidigung des Natogebietes.

Mehr Mitentscheidung des Volkes in Volksbefragungen; Weniger Abgeordnete; Erweiterte deutsche Geschichtsbetrachtung; Geschichte beginnt um 5000 vor unserer Zeitrechnung oder früher und betrifft die ganze Welt. Aufarbeitung mit Identitätsstiftung; neues deutsches Selbstbewusstsein: Deutschland ist ein guter Staat, die Deutschen haben ihre Vergangenheit besser aufgearbeitet als andere Staaten: USA, Großbritannien, Frankreich, Türkei, Russland…. Die Beschäftigung mit der Geschichte sollte vor allem den Sinn haben, aus ihr zu lernen.

Bezahlfernsehen statt GEZ-Gebühren. Bezahlen soll, wer konsumiert. Steuern: „ergiebige und umsetzbare Vermögenssteuer für Superreiche“ einführen, kleine Einkommen entlasten, sinnlose Ausgaben einsparen, um die Steuerlast zu mindern.

Wirtschaft: Soziale Marktwirtschaft hat sich bewährt Industrielle Massentierhaltung abschaffen; keine weiten Tiertransporte über die Landesgrenzen hinaus Es muss so gewirtschaftet werden, dass weder die Umwelt noch andere Länder geschädigt werden, d.h. nachhaltig.

Der Staat muss umweltschädliches Verhalten verbieten und besteuern.

Einführung einer Bürgerversicherung

Mietpreisbremse verbessern,

Vermeidung neuer Schulden

Mindestlohn;

Außenpolitik: Deutschland ist Teil der EU, der UNO und der Nato und soll auch Verantwortung in diesen Bündnissen übernehmen. Deutsche Interessen müssen berücksichtigt werden.

EU: Je weniger im Verein sind, desto besser funktioniert er. Für stabilen Euro und Europäische Union;

Rüstungsexporte in Krisenregionen z. B. Saudi-Arabien beenden. Waffenlieferungen nur für Natopartner und angegriffene Staaten wie die Ukraine.

Die Türkei gehört nicht in die Nato.

Abrüstungsinitiative – gegen eine Erhöhung der Rüstungsausgaben – Ausnahme 2022 Ukrainekrieg

Kontrolle der Verbündeten: Kein Mord an Zivilisten von deutschen Boden aus.  Die tödlichen Drohnenflüge der USA von Ramstein müssen von Deutschland kontrolliert werden.

Bürgerkriegsflüchtlingen wird geholfen – zuerst in ihren Ländern, wo man für stabile demokratische Verhältnisse sorgen muss, in denen die Menschenrechte gelten.

Einwandererzahlen möglichst niedrig halten. Wir können und sollten nicht die Überbevölkerung der Welt aufnehmen und dabei unser Land ökologisch, sozial und wirtschaftlich schädigen. Zuviele Menschen mit antiaufklärerischen und hinterwäldlerischen Vorstellungen schaden den säkularen Erungenschaften in diesem Land. Deutschland ist ein dichtbesiedeltes Land und sollte nicht weiter zubetoniert werden. Je dichter die Bevölkerung, desto stärker die Umweltbelastung. Es muss eine gesamteuropäische Lösung und gemeinsame Anstrengungen geben, das Elend in der Welt zu mindern. 

Familienplanung ist das wichtigste Gebot für Länder, die ihre Bevölkerung nicht ernähren können. Dazu kommt der Kampf gegen die Korruption. Weltweit muss durch verantwortungsvolle Familenplanung die Bevölkerungsexplosion gestoppt werden.

Je mehr Menschen es gibt, desto schwieriger wird es, eine gerechte Welt für alle zu schaffen und die Umwelt vor Zerstörung zu bewahren. Im Augenblick  wächst die Weltbevölkerung jährlich um 80 Millionen Menschen. Wo soll das enden?

Völkerverständigung auf der Basis humaner Werte

 


Grundgesetz GG Artikel  (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art 140 GG – Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Weimarer Verfassung:

Art.136  WV (Religionsfreiheit)

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) 1Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. 2Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

§§§Art.137   WV (Religionsgesellschaften)

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2)Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) 1Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. 2Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

(5) 1Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. 2Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. 3Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

§§§Art.138   WV (Staatsleistungen)

(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.

(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

§§§Art.139   WV (Sonn- und Feiertage)

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

§§§Art.141   WV (Religiöse Handlungen in öffentlichen Anstalten)

Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.