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Roland Fakler

Beschneidung

Leserbrief an das Tagblatt 2012-07-10

Zur Beschneidung von islamischen und jüdischen Buben!

Urteil des Landgerichtes Köln ist sehr zu begrüßen!

Die Religionsfreiheit endet da, wo Menschen verletzt und Tiere gequält werden. Dazu gehören die Beschneidung von Kindern und die Schächtung von Opfertieren. Mit Religionsfreiheit ließen sich auch die massenhaften Menschenopfer vieler Völker und andere Absurditäten rechtfertigen. Deswegen ist dieses Urteil nur zu begrüßen. Es weist in die richtige Richtung, nämlich in die Richtung einer humaneren Gesellschaft, die ihr Verhalten nicht mehr an jungsteinzeitlichen Texten ausrichtet, sondern an der Vernunft und der Menschenwürde. Das Urteil passt zu unserer Verfassung, die jedem Menschen die Möglichkeit verspricht, über sich selbst zu bestimmen. Nicht umsonst verbietet der Gesetzgeber das Piercing von Jugendlichen. Wenn sich jemand beschneiden lassen möchte, kann er das im Erwachsenenalter tun. In einer pluralistischen Gesellschaft kann es nur Frieden geben, wenn der Staat, die Vernunft und die Menschenrechte über den Religionen stehen.

Info:

Jugendschutz: Strafe bei Tätowierung ohne Einwilligung der Eltern

Hat sich ein Jugendlicher unter 18 Jahren ohne die Einwilligung seiner Eltern tätowieren oder piercen lassen, können die Eltern das Geld vom Studio zurückverlangen und Schadenersatz geltend machen.

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Zu dem Beschneidungs-Urteil eine Antwort auf den Leserbrief von Roland Fakler („Nur zu begrüßen”, 10. Juli). Von Professor S.

 Selten so gelacht!

„Jungsteinzeitliche Texte”? Die sähe ich gern einmal. Vielleicht sind die Höhlenmalereien eine erste Form von medialer Mitteilung, aber „Texte” aus dieser Zeit gibt es nicht, weshalb man sie auch nicht in einen Gegensatz zur ach so aufgeklärten Vernunft unserer Zeit bringen kann. Selten so gelacht!


Meine Antwort 2012-07-14

Angst und Schrecken

Lieber Herr Professor S., mit dem Wort „jungsteinzeitlich” wollte ich vor allem ausdrücken, dass diese Texte in einer „sehr alten” und „moralisch rückständigen” Zeit entstanden sind. Tatsächlich muss man wohl sagen: „bronzezeitliche” Texte, das heißt: 3. bis 1. Jahrtausend v. Chr., als die Menschen noch geglaubt haben (manche glauben es heute noch), ein Gott würde so menschenverachtende, bedrohliche und absurde Sätze von sich geben wie den unten stehenden.

Lutherbibel Genesis 17:14 „Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum dass es meinen Bund unterlassen hat.”

Was soll das eigentlich für ein Gott sein? Er sät damit nur Angst und Schrecken, Verwirrung und Zwietracht – wie Sie ja sehr schön an der aktuellen Diskussion über die Beschneidung sehen können. Mein Gott ist das jedenfalls nicht!


Ergänzender Kommentar:

Da stellt sich doch die Frage: Kann der obige Bibelspruch Orientierung für unser Handeln sein?

– Sollten sich jetzt alle Unbeschnittenen so schnell wie möglich beschneiden lassen, um den Forderungen Gottes nachzukommen?

– Oder sollten wir vor Schreck erstarren und auf die unausweichliche Ausrottung durch den “lieben Gott” warten?

– Oder sollten wir uns gelassen zurücklehnen und über den Monstergott schmunzeln, den die jüdische Priesterschaft zur totalen Beherrschung des Volkes erfunden hat?

Mir geht es hier wie beim Lesen von Rotkäppchen oder beim Wolf und den sieben Geißlein. Es fährt einem ein Schauer über den Rücken, aber zum Glück weiß man: Es ist alles nur ein Märchen!


Zum Artikel: Signal zur Beschneidung 20. Juli 2012 Der Bundestag erlaubte Juden und Muslimen ihre Kinder zu beschneiden.

Satire zum Urteil des Bundestages:

Nehmen wir an, bei uns lebten noch ein paar alte Azteken, die hier, wie sich das für ein liberales Land mit Grundrechten gehört, auch ihre Religion ausüben wollten. Dazu gehören regelmäßige Menschenopfer für ihren Gott Quetzalcoatl. Da sich viele Deutsche gegen diese barbarischen Sitten empören und sie abschaffen wollen, tritt der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen und beschließt in einem Eilverfahren, dass die Azteken in ihrer Religionsausübung nicht eingeschränkt werden dürfen. Begründung: Es handelt sich hier um ein „wichtiges Ritual mit langer Tradition“, das für die Religion der Azteken „essentielle“ Bedeutung hat. Schließlich müssten sie bei Einstellung der Opferhandlungen mit der Rache ihres Gottes und mit dem Ende der Welt rechnen. Außerdem zählten die Azteken zu den rassisch Verfolgten unter dem Naziregime (oder war das unter den Spaniern? Egal!). Eine Beschränkung ihrer Religion in Deutschland sei der Welt deshalb nicht zu vermitteln. Wichtige Auflage: Die Menschen müssen in Zukunft unter ärztlicher Aufsicht und schmerzfrei geopfert werden. Damit wurden die Menschenrechte bewahrt und der Rechtsfrieden in Deutschland wieder hergestellt.

Ich will damit sagen, dass man mit religiösen Begründungen alle Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen kann; und dies ist in der Geschichte ausgiebig getan worden. Auch die Einführung der Scharia könnte religiös gerechtfertigt werden.

Ich bin zwar gegen Beschneidung, aber auch gegen Bestrafung für die, die beschneiden. Allein die Diskussion darüber wird manche Eltern davon abbringen, ihre Kinder beschneiden zu lassen. Und das ist gut so!

Abschließender Kommentar: Kein Recht auf Beschneidung!

Ein Kind hat kein „Recht auf Beschneidung“, so wenig wie es ein “Recht auf einen Vollrausch” hat. Ein Kind hat vielmehr ein Recht darauf, von seinen Erziehern unversehrt an Leib und Seele und mit Wertvorstellungen, die zur Gesunderhaltung von Leib und Seele beitragen, ins Erwachsenenalter geleitet zu werden…dann kann es über sich selbst bestimmen.

Tradition

Tradition rechtfertigt keine Handlung. Tradition ist es Mädchen zu beschneiden und Tiere zu schächten. Das gehört schon längst abgeschafft. Tradition war es auch mal Menschen zu opfern und Sklaven zu halten. Die Menschheit muss nach vorne blicken und darf sich nicht ständig durch Traditionen und Texte aus der Bronzezeit und dem Mittelalter auf einem Kulturniveau festhalten lassen, das längst überwunden ist. Piercing ist in Deutschland frühestens ab dem 14. Lebensjahr mit Einwilligung der Eltern erlaubt.

Zwei  grundsätzlich verschiedene Positionen:

1.      Das Selbstbestimmungsrecht des Individuums wird dem Recht der Religionsgemeinschaft untergeordnet. Das wünscht sich der herrschsüchtige Klerus aller Religionen und nennt das dann Religionsfreiheit. Dieses Recht gilt vor allem in Gottesstaaten.

2.      Das Selbstbestimmungsrecht wiegt stärker als die absurden Bestimmungen der Religionsgemeinschaft. Das ist kennzeichnend für einen aufgeklärten Rechtsstaat, für den ich eintrete und in dem ich leben will. Da Deutschland ein klerikaler Staat ist, ist auch das Selbstbestimmungsrecht des Individuums auf Beschneidung den Religionsgemeinschaften der Juden und Muslime übertragen worden, was eigentlich unseren Prinzipien widerspricht.

Die Religionsfreiheit muss in einem aufgeklärten Rechtsstaat durch Gesetze beschränkt werden, weil sonst die Hindus ihre Witwen verbrennen, die Skopzen sich die Penise abschneiden, die Parsen ihre Toten den Geiern ausliefern, die Juden Leute steinigen, die am Sabbat Holz holen, die Muslime den Ungläubigen die Hälse abschneiden, die Christen freche Knaben totprügeln würden.

Es gehört mit zu den abwegigsten Irrtümern der Religiösen, zu glauben, man könne einen Menschen moralisch besser machen, indem man ihm als Baby Wasser über den Kopf schüttet oder ihm ein Stück vom Penis wegschneidet.