Islam – AFD
Vergleich der Verfassungsfeindlichkeit von Islam-ismus und AFD
Kriterium
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🕌 Islamismus | 🟦 AfD (Teilorganisationen sind) |
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Grundausrichtung | Politisch-extremer Islam | Nationalistisch, rechtspopulistisch |
Zielsetzung | Einführung der Scharia, Ablehnung westlicher Demokratie | Stärkung nationaler Identität, |
Verhältnis zur Demokratie | Ablehnend – Demokratie gilt als unislamisch | Kritisch – teils autoritär, Systemkritik |
Verfassungsfeindliche Aspekte | Islamisches Recht über Grundgesetz | Völkisches Denken, Angriffe auf Rechtsstaat |
Feindbilder | Demokratie, Liberalismus, „Ungläubige“ | Islam, Migranten, EU, Medien |
Einstufung durch Verfassungsschutz | Klar verfassungsfeindlich (z. B. Salafismus) | Verdachtsfall, Teilorganisationen rechtsextrem |
Methoden | Missionierung, Netzwerke, z. T. Gewalt | Wahlen, Rhetorik, gezielte Provokation |
Gewaltbereitschaft | Teils hoch (z. B. bei Jihadismus) | Rhetorisch radikal, aber institutionell gewaltfrei |
Religiöser Bezug | Stark religiös begründet | Kein religiöser Kern, eher kulturell |
Internationaler Kontext | Global islamistische Netzwerke | Netzwerke mit europäischer Rechter |
Geschichte | Beschönigung der gewaltsamen Eroberungen; Sklaverei vom 7. – 20.Jh. | Verharmlosung der NS- Zeit
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Verfassungsfeindlich an der AFD ist nur das völkische Denken; Islamkritik, Begrenzung der Migration und EU-Kritik sind nicht verfassungsfeindlich;
Verfassungsfeindlich am Islam: Ablehnung der Demokratie; Ungleichheit von Gläubigen und Ungläubigen von Männern und Frauen, von Hetero- und Homosexuellen; keine Kritik an Mohammed erlaubt, keine Meinungsfreiheit; keine Religionsfreiheit; keine Trennung von Religion und Staat; Zwangsehen;