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Roland Fakler

Feiertage – Karfreitag

Karfreitag

Leserbrief von Roland Fakler im Tübinger Tagblatt 14.05.2019

Nachdem sich ein Leser darüber beschwert hat, dass gerade am Karfreitag das Freibad eröffnet wurde, kam es zu einer Leserbriefdebatte über die Bedeutung des Karfreitags in unserer Kultur.

Wir leben nicht mehr in einem christlichen, sondern in einem säkularen Staat, der laut Grundgesetz allen Weltanschauungen gleiches Recht einräumen sollte. Das haben Gläubige verschiedenster Sorte noch nicht begriffen, wenn sie den Staat für ihren persönlichen Glauben in Anspruch nehmen wollen. Die Idee, dass der Staat demokratisch und weltanschaulich neutral sein sollte, ist der Aufklärung zu verdanken und hat uns das Ende des Religionsterrors gebracht. Religion und Staat müssen getrennt sein, damit die Vielfalt der Weltanschauungen möglich wird und sich niemand benachteiligt fühlen muss.

Jeder Verein kann Trauertage abhalten, aber er darf nicht verlangen, dass sich alle Staatsbürger daran beteiligen. Es könnte sich jetzt auch ein Moslem verletzt fühlen, weil im Ramadan in den Mai getanzt wird.

Wer am Karfreitag trauern will, soll ungestört trauern können und wer baden will, soll baden können. Der „Carfreitag“ würde sich sogar zur Autopflege anbieten.

Ich habe weder getrauert, noch gebadet, sondern mir Gedanken über das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Weltanschauungen gemacht.

Was die Feiertage angeht, fände ich es gut, wenn dieselben Tage von verschiedenen Gruppierungen verschieden gedeutet werden könnten: Buß- und Bettag = Tag der Deutschen Einheit; Ostern = Frühlingsfest; Weihnachten = Wintersonnenwende = Geburtstag des Mithras … wurde im Jahr 336 von den Katholiken umgewidmet.


Ergänzung: Eine Staatsreligion oder Staatsideologie hat immer zur Verfolgung  oder zumindest zur Benachteiligung der Andersdenkenden in diesem Staat geführt.

Ich nenne hier mal fünf intolerante Herrschaftssysteme: Das Frühe Judentum – Das kath. Staatschristentum ab 4.-20. Jh. – Faschismus – Kommunismus – Islam.  

Der Staat ist dazu da, die Freiheit und die Menschenrechte der Bürger zu sichern, nicht sie mit einer bestimmten Ideologie oder Religion zu indoktrinieren. Deswegen müssen das Grundgesetz und die Menschenrechte über den Religionen stehen.

Deswegen muss die Herrschaft des Christentums, besser die Herrschaft der Großkirchen und des mit ihnen verbündeten Staatsapparates, in seine grundgesetzlichen Schranken verwiesen werden.

In einem säkularen Staat, mit Bürgern vielfältiger Weltanschauung, darf eine Religionsgemeinschaft nicht bestimmen, wie sich Menschen anderer Weltanschauungen an einem ihrer Trauertage / Feiertage zu befinden und zu verhalten haben. Allerdings sind Toleranz und Rücksichtnahme Gebote der Menschlichkeit.

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